Allgemeine Bedingungen für Belagsfräsarbeiten

Folgende Arbeitsleistungen sind in den Einheitspreisen nicht enthalten und müssen bauseitig ausgeführt werden.

Verkehrsregelung/Signalisation
Für eine vorschriftsmässige Verkehrsregelung mit evtl. Umleitungen sowie für das Aufstellen einer einwand­freien Baustellensignalisation mit der notwendigen Unterhaltsarbeit ist der Auftraggeber verantwortlich.

Höhenangaben
Die für die Fräsarbeiten erforderlichen Höhenangaben müssen vom Auftraggeber erstellt werden.

Aufsicht/Kontrolle
Der Auftraggeber stellt dem Fräsunternehmer für die Zeit der Ausführung eine kompetente Aufsicht für die laufende Kontrolle der Flächen, Höhen und Tiefen zur Verfügung.

Entsorgung
Für den Abtransport des Fräsgutes mit genügender Kapazität ist der Bauherr veranwortlich. Wartezeiten infolge fehlender Lkw gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Wasserbeschaffung
Die notwendige Wasserbeschaffung direkt zur Fräsmaschine ist vom Auftraggeber zu übernehmen und zu organisieren (inkl. Wasseruhr und Anmeldung beim zuständigen Wasserwerk).

Nacharbeit/Handarbeit
Die Beihilfe für die Fräsarbeiten und die erforderliche Nacharbeit von Hand, wo  maschinelle Arbeit nicht möglich ist, übernimmt der Auftraggeber.

Fräsbehinderungen
Bei Fräsbehinderungen (Schieber, Schächte, Ränder etc.) ist die notwendige Handarbeit mit Kompressor oder Abbrenneinrichtung nicht eingerechnet und muss bauseits ausgeführt werden. Der offerierte Zuschlagpreis beinhaltet nur die Fräs­verzögerung.

Verzögerungen/Unterbrüche
Für die Folgekosten bei Verzögerungen und Unter­brüchen infolge Maschinendefekt übernimmmt die Fräsunternehmung keine Kosten und Haftung.

Reinigung
Das Reinigen der Fräsfläche ist in den Preisen nicht eingerechnet.

Hindernisse
Bei Hindernissen (Querschläge, Schächte, Schieber etc.) sind nach den Fräsarbeiten die Höhen­differenzen bauseits auszugleichen und/oder zu signalisieren.

Wartezeiten
Vom Auftraggeber verursachte Wartezeiten müssen verrechnet werden.

Kalkulationsbasis
Die Preiskalkulation basiert auf zusammenhängenden Flächen. Für Arbeiten am Samstag, Sonntag und in der Nacht werden Zuschläge verrechnet.

Konditionen
Zahlung innert 30 Tagen netto. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet.
Weitere Konditionen bedürfen einer vorgängigen schriftlichen Vereinbarung.
Konditionen einer objektbezogenen Offerte haben Vorrang.